Wetteraussichten
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Kontaktbereichsbeamter
Im Rathaus der Stadt Themar gibt es einen Polizisten.
Manche sagen auch Polizei·beamte.
Der Polizist hat eine Uniform.
Zu dem Polizisten sagt man – Kontakt-bereichs-beamter.
Das kurze Wort ist „KOBB“
Der KOBB hilft den Menschen in Themar und den Dörfern.
Er kennt sich hier gut aus.
Der KOBB ist für alle Menschen da.
Sie können dem KOBB zum Beispiel sagen, wenn
- Sie eine andere Person geschlagen hat
- oder Ihnen etwas gestohlen hat
- oder andere schlimme Sachen passiert sind
oder
Sie haben etwas gesehen.
Sie fanden die Sache schlimm.
Oder sie fanden die Sache gefährlich.
Sie wissen aber nicht:
Hat jemand gegen das Gesetz verstoßen.
Sie können dem KOBB trotzdem Bescheid sagen.
Der KOBB kann dann herausfinden:
Hat es eine Straf-Tat gegeben.
Der KOBB hier in Themar heißt: Polizei-haupt-meister Markert
Sein Büro ist im Rathaus in Themar, Markt 1,
Sein Telefon ist: 036873 22228
Seine E-Mail ist:
Der KOBB hat eine Sprechzeit - da können die Menschen auch zu ihm in sein Büro kommen.
Die ist immer am Donnerstag ab 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wenn der KOBB nicht da ist oder am Telefon nicht hört hilft die Polizei in Hildburghausen.
Das ist die Adresse: Dr. Moritz-Mitzenheim-Straße 22
98646 Hildburghausen
Sie können dort auch anrufen: 03685 778-0
Sie können ein Fax schicken: 03685 778-199
Sie können auch eine Email schreiben:
Achtung - wenn Sie einen Notfall haben rufen Sie 110 an
Rufen Sie die Not-Ruf-Nummer: 110
- wenn Sie einen Unfall hatten,
- wenn Sie in Gefahr sind,
- wenn andere Personen in Gefahr sind.
Wenn es k e i n Not-Fall ist:
wählen Sie die Service-Nummer: 03685 7780
Das ist die zentrale Ruf-Nummer der Polizei in Hildburghausen wenn es kein Notfall ist
Sie können auch der Polizei alles im Internet melden.
Zum Beispiel
Jemand hat gegen ein Gesetz verstoßen:
Das schwere Wort dafür ist Straf-Tat.
Und Ihnen ist etwas passiert dabei.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie sind Opfer von einer Straf-Tat geworden
Oder jemand hat gegen ein Gesetz verstoßen:
Und Sie haben das gesehen.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie sind Zeuge von einer Straf-Tat geworden.
Sie können dann im Internet eine Anzeige erstatten.
Das bedeutet:
Sie melden der Polizei die Straf-Tat.
Sie gehen dafür auf die folgende Internetseite (klicken): https://verwaltung.thueringen.de/onlinewache#/
Achtung: Leider ist die Internetseite, wo Sie die Straf-Tat melden können, noch nicht in leichter Sprache. Fragen Sie jemanden, der Ihnen hilft.