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Grafik Schlichten statt Richten

Schlichten statt Richten - die Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein 

 

Es gibt ein Gesetz in Thüringen das regelt, wie man Streit unter Menschen klärt.

Das Gesetz heißt Thüringer Schieds-Stellen-Gesetz. Die Abkürzung ist ThürSchStG.

 

Das Gesetz regelt wie man Probleme ohne ein Gericht löst.

Hierfür gibt es die Schieds-Stelle. Die Schieds-Stelle ist für alle Einwohner da.

 

In der Schieds-Stelle arbeiten Menschen ehrenamtlich. Diese Menschen nennt man Schieds-Personen.

Die Schieds-Personen helfen den Menschen die Ärger miteinander haben oder Streit.

 

Die Schieds-Stelle lässt die Menschen miteinander reden.

Das hilft oft schon ein Problem zu lösen.

Die Menschen streiten dann nicht mehr.

 

Das nennt man schlichten.

Eine Schlichtung ist, wenn alle nachgeben und wieder miteinander reden und nicht mehr streiten.

Das zu schaffen versuchen die Schieds-Personen.

 

Die Schieds-Stelle kann bei vielen Problemen helfen.

 

Es kann dabei um Geldsachen oder Streit zwischen Nachbarn gehen.

Auch wenn Sie jemand verletzt oder beleidigt ist die Schieds-Stelle da.

 

Bei manchen Problemen muss man erst zur Schieds-Stelle gehen.

Hier muss man dann versuchen, sich mit dem anderen der einen geärgert hat, zu einigen.

 

Die Schieds-Person hilft dann eine Lösung für das Problem zu suchen.

Mit dieser müssen alle einverstanden sein - das nennt man einigen.

 

Nur wenn man sich nicht einigen konnte und weiter streitet, kann man zum Gericht.

 

Wenn man zur Schieds-Stelle geht kostet das nicht viel.

Wenn die Schieds-Person jemanden hilft, kostet das zwischen 10 Euro und 35 Euro.

Das kommt darauf an, wie schwer das Problem war.

Bei einem Gericht oder einem Rechtsanwalt wird das viel teurer.

 

In der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein gibt es 3 Schieds-Personen.

Das sind

 

  • Frau Christa Mauersberger aus Themar
  • Frau Petra Sachs aus Henfstädt
  • Herr Gregor Herber aus Lengfeld

 

Diese teilen sich die Arbeit. Sie treffen sich mit den Menschen. Oder sie laden sie zum Gespräch in ein Büro im Rathaus ein.

Der Schieds-Stelle kann man einen Brief schreiben.

Adresse: Schiedsstelle

               Markt 1

               98660 Themar

 

oder eine Email: E-Mail

 

oder anrufen:  Telefon 03687368819

 

Information zum Nachbar-Recht in leichter Sprache

Heft  Nachbar-Recht_Leichte_Sprache  (bitte klicken Sie auf den roten Bereich; dann öffnet sich das Heft)