Wetteraussichten
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Regeln und Hinweise zum Mängelmelder
Im Folgenden finden Sie Regeln und Hinweise, die Ihnen die Nutzung des Mängelmelders erläutern und erleichtern sollen.
Bitte melden Sie KEINE Notfälle. In dringenden Notfällen bzw. einer akuten Gefährdung wenden Sie sich bitte sofort und direkt telefonisch an die Polizei (110) bzw. Feuerwehr/Rettungsdienst (112).
Die Regeln und Hinweise wurden für eine respektvolle Kommunikation und unkomplizierte Bearbeitung erstellt. Die Verwaltung behält sich vor, diese Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.
Allgemeines, Datenschutz, Nutzungshinweise
Mit dem Mängelmelder Verwaltungsgemeinschaft Feldstein können Sie die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein schnell und unbürokratisch über Schäden und Ärgernisse auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft informieren.
Grundsatz der Netiquette (=Internet-Etiquette).
Für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein sowie für die Kommunikation mit ihnen gelten folgende Grundsätze: Respekt, Vertrauen und Verantwortung.
Unsere Regeln und Hinweise sollen eine rasche Bearbeitung des gemeldeten Mangels ermöglichen. Jede eingehende Meldung über einen Mangel wird hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Nur, wenn die Meldung diesen entspricht, wird die Mangelmeldung für die Bearbeitung freigegeben.
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitung von Mängeln findet ausschließlich zu den Dienstzeiten der Verwaltung statt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Freigabe und keine weiterführende Bearbeitung.
Respekt und Sachlichkeit
Der Mangel ist so präzise wie möglich zu beschreiben sowie sachlich und wertungsfrei zu formulieren. Dabei ist auf Unterstellungen, Beleidigungen und sarkastische, doppeldeutige oder politische Statements zu verzichten. Beschimpfungen, Bedrohungen, abwertende Pauschalisierungen und strafrechtlich relevante Äußerungen werden nicht geduldet, nicht bearbeitet, nicht veröffentlicht und zur Anzeige gebracht.
Melden Sie einen Mangel bitte nicht mehrfach.
Kontaktdaten
Sofern Sie eine E-Mailadresse und/oder Telefonnummer angeben und dies im Formular vermerkt haben, können Sie Rückmeldungen zu Ihrem Anliegen erhalten. Darüber hinaus können wir so bei Unklarheiten Rückfragen stellen. Die Angabe der E-Mailadresse und/ oder Telefonnummer ist freiwillig.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht. Dies gilt z. B. für Nummernschilder, Fotos auf denen Personen erkennbar sind, sowie sämtliche Kontaktdaten (Adressen und Telefonnummern).
Die Kontaktdaten können nur die für den Mängelmelder und den Mangel zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein sehen. Eine über diese fachliche Notwendigkeit hinausgehende Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Ebenso erfolgt keinerlei automatische oder manuelle Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten.
Hochladen von Fotos
Das Hochladen eines Fotos ist keine Pflicht, es unterstützt jedoch dabei, den Mangel schnell und konkret zu bearbeiten. Daher bitten wir, wenn immer möglich, ein Foto, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, mit hochzuladen.
Lizenz- und Urheberrecht
Mit der Bereitstellung des Fotos willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen durch die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein.
Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht bzw. nicht verwendet. Achten Sie bitte darauf, dass auf Bildern keine personenbezogenen Daten (wie Personen, Nummernschilder, Straßennamen/Hausnummern) zu sehen sind.
Was sind Mängel im Sinne des Mängelmelders?
Arten von Mängeln
Für die Meldung von infrastrukturellen Mängeln, Störungen oder Problemen stehen verschiedene Kategorien zur Auswahl zur Verfügung. Mit den Kategorien sollten die am denkbar häufigsten Problemfälle abgedeckt sein. Ist keine der zur Auswahl stehenden Kategorien für Ihr Anliegen zutreffend, bitten wir, ihr Problem im Freitextfeld zu schildern.
Darüberhinausgehende Anregungen, Hinweise oder Wünsche, die eine Erläuterung bzw. die Erörterung des Sachverhaltes erfordern, können telefonisch oder direkt über das Kontaktformular auf dieser Internetseite mitgeteilt werden.
Bearbeitung des Anliegens
Ihr Anliegen wird anhand der Kategorieauswahl durch die zuständige Organisationseinheit der Verwaltung bearbeitet und schnellstmöglich erledigt bzw. an die zuständigen Behörden oder an außenstehende Dienstleister weitergeleitet.
Geltungsbereich
Der Online-Service des Mängelmelders Verwaltungsgemeinschaft Feldstein wird im Gebiet de Verwaltungsgemeinschaft Feldstein angeboten.
Bei bestimmten Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z. B. Privat, Gewerbe, Deutsche Bahn) im Gebiet können wir Ihnen leider nicht direkt weiterhelfen. Wir versuchen den Mangel jedoch an den jeweils zuständigen Personenkreis weiterzuleiten.
Bei Anliegen außerhalb des Gebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von z. B. Grundstücken oder Fahrzeugen mitteilen können.
Nicht abgedeckte Anliegen
Der Mängelmelder konzentriert sich auf infrastrukturelle Themen „im weitesten Sinne“, d.h. Straßenbeleuchtungsschäden, wilder Müll, usw. ) Fokussieren Sie sich daher auf nachweisbare Mängel an Orten im Gebiet, mit denen Sie häufig in Berührung kommen, und belegen Sie diese optimaler Weise durch ein oder mehrere Fotos.
Betrifft ein Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht zur Verwaltungsgemeinschaft Feldstein gehört (z. B. private oder Landes- oder Bundeseinrichtungen) kann die Verwaltung hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden. Sofern Anliegerpflichten bestehen, wird Ihre Meldung weiterbearbeitet und Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen.
Allgemeinen Beschwerden, Anzeigen, Vorschläge oder Meinungsäußerungen im Mängelmelder werden nicht bearbeitet. Meldungen dieser Art werden von der Redaktion, nach Rücksprache mit dem Meldenden, sofern Kontaktdaten angegeben sind, nicht veröffentlicht. Nutzen Sie dafür bitte die zuständigen Stellen.
Konkrete Beschwerden über verwaltungstechnische oder sonstige Prozesse, natürliche oder juristische Personen sind ebenso wie allgemeine oder konkrete Verbesserungsvorschläge zu behördlichen Abläufen im Mängelmelder fehl am Platz.
Wirkung der Mangelmeldungen
Mit der Meldung eines Mangels helfen Sie uns, Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor Folgeschäden auftreten, die dann eventuell deutlich aufwändiger und kostspieliger zu beheben sind. Damit helfen Sie, Steuergelder zielgerichtet einzusetzen.
Links, Werbung, sachfremde Inhalte, Zitate
Linksetzungen, welche nicht im Zusammenhang mit dem gemeldeten Mangel stehen, Werbung und Kettenbriefe sind nicht zulässig. Geben Sie bitte bei Zitaten eine nachvollziehbare Quelle an.
Reaktions- und Bearbeitungszeiten
Mängel können rund um die Uhr gemeldet werden. Die Prüfung und weiterführende Bearbeitung der Mängel erfolgt zu den regulären Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein.
Bearbeitungszeit
Grundsätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bemüht, Ihre Eingaben schnellstmöglich zu bearbeiten. Ihr Anliegen wird demensprechend unverzüglich an die zuständige Organisationseinheit gemeldet. Hier wird unter Berücksichtigung der personellen und technischen Möglichkeiten zeitnah reagiert.
Wie schnell ein Anliegen erfolgreich bearbeitet werden kann, lässt sich nicht einheitlich bestimmen, da mitunter auch sehr unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen. Neben der VG bzw. der Mitgliedsgemeinden können auch Land, Bund, Behörden oder private Eigentümer für die Beseitigung von Mängeln zuständig sein.
Rückmeldung zum Bearbeitungsstatus
Sofern Sie eine E-Mailadresse oder Telefonnummer hinterlegt und eine Rückmeldung erwünscht haben, dann erhalten Sie eine Information.