Wetteraussichten
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Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass der sogenannten "Heizkostenzuschuss" für Heizöl, Pellets und Co ab 08. Mai 2023 in Thüringen beantragt werden kann.
Leider ist eine Beantragung offenbar nur online über eine Antragsplattform möglich- ob und über welchen Weg auch Papieranträge zur Verfügung gestellt werden, konnten wir bisher nicht rausfinden.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit beim Bund und dem Freistaat Thüringen liegt- die VG Feldstein also hier keine Anträge entgegennehmen oder bearbeiten kann. Auch eine Beratung im Einzelfall können wir nicht vornehmen.
Für weitergehende Informationen und auch den Weg zur Antragsplattform sowie auch "Fragen-Antworten" verweisen wir auf das Informationsangebot des Freistaates Thüringen unter folgendem LINK:
HInweis
Hilfen aus dem Thüringer Härtefallfond zur Bewältung der Energiekrise für Private Haushalte können ab sofort in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle beantragt werden
Der Thüringer Landtag hat mit der Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie unter anderem Härtefallhilfen für private Haushalte bei drohender Unterbrechung der Energieversorgung beschlossen. Damit soll ein angemessener Grundbedarf an Haushaltsenergie und Heizung für private Haushalte in existenzieller Not sichergestellt werden.
Für die Antragsstellung gelten die folgenden Voraussetzungen:
die Unterbrechung der Energieversorgung wurde konkret angedroht oder die Energieversorgung wurde bereits unterbrochen
Antragsteller/Antragstellerin haben die Energiesperre nicht zu vertreten
Antragsteller/Antragstellerin beziehen keine Leistungen nach dem SGB II; SGB XII; Asylbewerberleistungsgesetz, § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeldgesetz
die Mitglieder des Haushaltes verfügen über ein niedriges Einkommen, dass den doppelten Regelsatz nach SGB II zuzüglich der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nicht übersteigt und kein Vermögen über 11.000 Euro, mit dem die Energieschulden bezahlt werden können
die Mitglieder des Haushaltes haben noch keine Leistungen aus dem Thüringer Härtefallfonds zur Energiearmut für Haushalte erhalten (eine Auszahlung kann nur einmalig erfolgen)
Zum Verfahren:
In den Thüringer Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erfolgen die Beratungen zur Antragstellung. Hier wird die finanzielle Notsituation geprüft und unter Beachtung der o.g. Voraussetzungen der Antrag gestellt. Im Landkreis Hildburghausen können in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Frauenakademie e.V. Termine hierfür vereinbart werden. Sie finden die Beratungsstelle in der Schleusinger Str. 6-8, 98646 Hildburghausen. Nach der Vorprüfung erfolgt die Antragstellung direkt vor Ort. Im Thüringer Landesverwaltungsamt wird der Antrag weiterbearbeitet und im Falle eines Positivbescheids zur Auszahlung gebracht.
Fallbeispiele zur Verdeutlichung:
Maria Beispiel und Tobias Muster leben zusammen mit ihren Kindern Fabian (15) und Charlotte (11) im kürzlich bezogenen Eigenheim. Sie haben ein Familieneinkommen von netto 3.700 Euro (Maria Beispiel 1.700 Euro, Tobias Muster 1.500 Euro, Kindergeld 500 Euro). Sie besitzen Vermögen in Höhe von 10.500 Euro in Form von Festgeldanlagen. Für die Finanzierung und Heizung ihres (mit Gas beheizten) Eigenheimes zahlen sie monatlich 1.000 Euro.
Jasmin Musterfrau lebt zusammen mit ihren Kindern Lina (15) und Nils (11) in einer Mietwohnung. Ihr Partner, mit dem sie nicht verheiratet war, ist vor einigen Jahren verstorben. Sie haben ein Familieneinkommen von netto 2.100 Euro (Jasmin Musterfrau 1.200 Euro, Kindergeld 500 Euro, Halbwaisenrente 2 x 200 Euro). Jasmin Musterfrau hat eine kleine Geldanlage (Tagesgeld) in Höhe von 3.000 Euro. Die Warmmiete beträgt monatlich 650 Euro.
Peter Beispielhaft lebt allein in einer Mietwohnung, die mit einer Gasetagenheizung beheizt wird. Er hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 Euro und eine Geldanlage (Tagesgeld) in Höhe von 7.000 Euro. Seine Warmmiete beträgt monatlich 450 Euro.
Aufgrund der erheblichen Preissteigerungen ergab sich in allen drei Fällen eine Jahresabrechnung für Gas- bzw. Stromlieferung, die aufgrund der laufenden Verpflichtungen nicht ausgeglichen werden konnte, so dass den Betroffenen die Liefersperre (Stromsperre) angedroht wurde.
In allen drei Beispielfällen ist eine Förderung aus dem Thüringer Härtefallfond möglich. Die Nachforderung wird einmalig unmittelbar gegenüber dem Energieversorger beglichen.
Termine zur Prüfung der Fördermöglichkeiten aus dem Thüringer Härtefallfond zur Bewältigung der Energiekrise können bei der
Frauenakademie e.V.
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
Schleusinger Str. 6-8,
98646 Hildburghausen
Telefon: 03685/403731
Email:
vereinbart werden.
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