Wetteraussichten
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Am 4. Februar 2022 hat die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Mit der Neufassung der Thüringer Infektionsschutzverordnung werden die bestehenden Maßnahmen an den Kabinettsbeschluss vom 1. Februar 2022 angepasst. Somit gilt in bestimmten Bereichen statt einer 2G-Zugangsbeschränkung künftig nur noch eine 3G-Beschränkung. Damit erhalten auch ungeimpfte Negativ-Getestete wieder Zutritt zu den Angeboten der Gastronomie, des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungen.
Die Lesefassung der Verordnung finden Sie hier
Eine Übersicht der Regelungen finden Sie im Downloadbereich
Mi, 18. September 2024
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