Wetteraussichten
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Wegen der steigenden Corona-Zahlen gilt im Landkreis Hildburghausen ab 7. September 2021 eine neue Allgemeinverfügung. In vielen Bereichen gilt nun die 3G-Regel. Das heißt, Menschen, die nicht geimpft sind oder als genesen gelten, müssen einen negativen Corona-Test vorzeigen. Möglich sind:
In folgenden Bereichen gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regel:
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Teilnehmern müssen grundsätzlich genehmigt werden. Der Antrag ist spätestens zehn Werktage vor Beginn bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Wo das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske vorgeschrieben ist, gilt die Thüringer Verordnung. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für:
Mi, 18. September 2024
Mo, 26. August 2024
Am 23.08.2024 wurde in Themar am Friedhof ein altes Elektrofahrrad gefunden. Der Eigentümer ...