Wetteraussichten
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Ab Freitag soll in ganz Thüringen beim Einkaufen und im ÖPNV das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend werden. Dies hat das Kabinett heute auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Heike Werner beschlossen.
Wie bei vergleichbaren Regelungen in anderen Ländern und einzelnen Kommunen können neben einer einfachen Stoffmaske auch Tücher oder Schals zum Bedecken von Mund und Nase genutzt werden. Dazu sagte Werner: „Niemand muss sich Sorgen machen, wenn er oder sie jetzt keine Maske kaufen kann, weil es womöglich keine gibt oder nur zu überhöhten Preisen. Es sollte auch kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz erworben werden und bitte keinesfalls Masken bei möglicherweise unseriösen Herstellern im Internet bestellen, die Vorkasse verlangen. Es geht darum, dass Mund und Nase bedeckt sind, um das Risiko einer Ansteckung für andere zu verringern. Hierfür ist das Tragen eines Tuchs, eines Schals oder eben einer selbstgenähten Mund-Nasenbedeckung ausreichend.“
Zudem wird das Nichttragen einer Mund-Nasenbedeckung vorerst kein Bußgeldtatbestand. Die Festlegung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird durch eine Veränderung der Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgen.
Personen, die eine eigenhergestellte Maske aus handelsüblichem Stoff tragen, sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen (Quelle: Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html):
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