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Neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus tritt am Montag in Kraft
Schrittweise Lockerung der Einschränkungen bei strikter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln
In Thüringen wird am Montag, den 20. April, die neue Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft treten. Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner:
„Die Gefahr durch die Pandemie ist noch lange nicht gebannt. Die Maßnahmen der letzten Wochen haben aber dazu geführt, dass die Infektionszahlen nicht mehr exponentiell steigen. Das gibt uns die Möglichkeit, einige Einschränkungen zurückzunehmen. Dabei ist mir die Verbesserung bei der Ausübung von Grundrechten am wichtigsten: Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit können wir endlich wieder erweitern.
Auch im Einzelhandel gibt es wichtige Verbesserungen. Die Öffnung von Läden und Einrichtungen kann allerdings nur mit Schutzkonzepten erfolgen, die strikt eingehalten werden müssen. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben grundlegend, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen.
Alle Regelungen werden permanent auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit hin überprüft. Wenn die Reproduktionszahl des Virus bei etwa eins bleibt, also eine Person im Durchschnitt maximal eine andere Person ansteckt, wird es im Mai weitere Lockerungen geben können.“
Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung im Überblick:
Nach wie vor gilt:
Vorbehaltlich zusätzlicher Schutzmaßnahmen werden genehmigt:
Ab 20. April Öffnung von:
Ab dem 24. April Öffnung von:
Ab 27. April Öffnung von:
Ab 3. Mai erlaubte Versammlungen:
Ab 4. Mai Öffnung von:
Die Verordnung gilt zunächst bis 06.05.2020
Die vollständige Verordnung wurde auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei veröffentlicht: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/ und ist auch auf auf unserer Internetseite unter dem Button Corona/ Allgemeinverfügungen einsehbar
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