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Empfang von Rechnungen durch die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein

Die VG Feldstein und ihre Mitgliedsgemeinden bietet folgende Zugangswege für Rechnungen an:

 

postalisch: Verwaltungsgemeinschaft Feldstein

                  c/o Gemeinde (hier bitte den Namen der betreffenden Mitgliedsgemeinde aufführen)

                  Markt 1

                  98660 Themar

 

per Email               (Rechnungen bitte ausschließlich im pdf- Format) 

 

über zentrale Rechnungseingangsplattform

 

Auftragnehmer*innen der VG Feldstein bzw. der Mitgliedsgemeindenn können über die zentrale Rechnungseingangsplattform elektronische Rechnungen an die VG Feldstein bzw. die Mitgliedsgemeinden erfassen und bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen.

Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist über:  https://verwaltung.thueringen.de und den Schaltflächen "Für Unternehmen" -> "Neue Services -> E-Rechnungsportal" erreichbar. Weiterhin ist auch ein Direktaufruf über https://xrechnung-bdr.de möglich.

Hier erfolgt im ersten Schritt Ihre Registrierung und die Anmeldung. Sie benötigen weiterhin die Leitweg-ID, als eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.

Name der Gemeinde

Leitweg-ID

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein

16069020-0001-95

Gemeinde Ahlstädt

16069001-0001-26

Gemeinde Beinerstadt

16069003-0001-69

Gemeinde Bischofrod

16069004-0001-42

Gemeinde Dingsleben

16069008-0001-31

Gemeinde Ehrenberg

16069009-0001-04

Gemeinde Eichenberg

16069011-0001-47

Gemeinde Grimmelshausen

16069016-0001-09

Gemeinde Grub

16069017-0001-79

Gemeinde Henfstädt

16069021-0001-68

Gemeinde Kloster Veßra

16069025-0001-57

Gemeinde Lengfeld

16069026-0001-30

Gemeinde Marisfeld

16069028-0001-73

Gemeinde Oberstadt

16069035-0001-78

Gemeinde Reurieth

16069037-0001-24

Gemeinde Schmeheim

16069044-0001-29

Gemeinde St. Bernhard

16069047-0001-45

Stadt Themar

16069051-0001-34


Was ist eine elektronische Rechnung?

Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein. Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die XRechnung. Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https:// finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

Nutzungsbedingungen Rechnungseingangsplattform