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Corona-Sonderverordnung ab 02.11.2020

Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen

Gültig ab 2. November 2020

Die neue Corona-Sonderverordnung tritt am Montag, den 2. November 2020, in Kraft. Thüringen setzt mit dieser Verordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 um. Die Regelungen gelten voraussichtlich 30. November 2020.

Alle wichtigen Fragen zur neuen Verordnung werden in einen FAQ. beantwortet.

 

LINK zur Verordnung

 

LINK zu FAQ

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
So, 01. November 2020

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