Wetteraussichten
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In Thüringen hat mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) ab dem 1. Januar 2018 jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden.
Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mitgliedsgemeinde der VG Feldstein haben, stehen in den Gemeinden Reurieth, Oberstadt, Lengfeld, St. Bernhardt und der Stadt Themar Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung soll in der Regel sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden.
Eine Antragstellung ist ab Geburt des Kindes möglich.
Mit diesem Formular können Sie Ihr Kind für einen Platz in einer der Kindertagesstätten im Bereich der VG Feldstein anmelden.
Das Formular senden Sie bitte an
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Markt 1
98660 Themar