Wetteraussichten
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Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese vorher schriftlich anzeigen.
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum sowie für das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder offenen Brauchtumsfeuern.
Die öffentliche Veranstaltung muss in der Regel spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigt werden.
Mit diesem Formular können Sie uns Ihre geplante öffentliche Veranstaltung mitteilen.