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Veranstaltungsanzeige

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese vorher schriftlich anzeigen.
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum sowie für das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder offenen Brauchtumsfeuern.

 

Die öffentliche Veranstaltung muss in der Regel spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigt werden.

 

 

Mit diesem Formular können Sie uns Ihre geplante öffentliche Veranstaltung mitteilen.

 

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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