Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Diese Internet-Seite soll barriere-frei werden.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Internet-Seite ohne Hilfe nutzen können.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen.
Oder Menschen,
die nicht so gut Lesen können.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Es gibt viele Barrieren.
Zum Beispiel sind Treppen eine Barriere wenn man in einem Roll-Stuhl sitzt.
Auch ein schwerer Text kann eine Barriere sein.
Weil ihn nicht alle Menschen verstehen können.
Deshalb verwenden wir auf unserer Internet-Seite Texte in Leichter Sprache.
Leichte Sprache verstehen viele Menschen besser.
Mit Leichter Sprache werden zum Beispiel schwere Wörter erklärt.
Jeder soll die Informationen verstehen können.
Für die Barriere-Freiheit unserer Internet-Seite gibt es Richtlinien.
Richtlinien
Das sind die Richtlinien:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Das ist eine Vereinbarung zwischen vielen Ländern auf der Welt.
In der Vereinbarung steht welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.
Barriere-Freie Kommunikations-Technik-Verordnung von Thüringen
Die Abkürzung für diese schwere Richtlinie ist ThürBITVO
In dieser Richtlinie steht:
Welche Vorgaben müssen für eine barriere-freie Internet-Seite beachtet werden?
Die Richtlinie gilt für Ämter.
Und alle Behörden in Deutschland.
Es gibt weitere Richtlinien in Thüringen für Internet-Seiten.
Diese gelten auch für unsere Internet-Seite der Verwaltungs-Gemeinschaft Feldstein
weitere Informationen: Erklärung zur Barrierefreiheit in Alltagssprache