Standesamt
Im Standesamt Themar können Sie alle behördlichen Wege rund um Geburt, Eheschließung oder Sterbefälle erledigen. Wir sind u.a. zuständig für
Eheschließungen: Terminvergabe, Anmeldung und Durchführung, Weitergabe der Unterlagen an das gewünschte Eheschließungsstandesamt
Ehefähigkeitszeugnisse
Beurkundung von Sterbefällen
namensrechtlichen Erklärungen
(z.B. Wiederannahme eines Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe)Nachbeurkundung von im Ausland eingetretenen Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister sowie aus dem als Heiratsregister fortgeführtem Familienbuch
Bescheinigungen über Namensänderungen
Kirchenaustritte
Folgende Leistungen können Sie bereits online über die Antragplattform ThAVEL beantragen:
Sie möchten die Leistungen gerne "analog" beantragen?
Dann finden Sie unter nachfolgendem LINK die Formulare: LINK zu Formularen Personenstandswesen
Unsere Dienstleistungen sowie weitere Hinweise und Tipps rund um das Thema "Heiraten" haben wir Ihnen in nachfolgenden Informationsblättern dargestellt.
Hinweise zur Eheschließung in der Torkirche des Hennebergischen Museums Kloster Veßra:
Wenn Sie in der Torkirche des Museums Kloster Veßra heiraten möchten, müssen Sie die Lokalität selbständig über das Museum anmieten (036873 690 30) und einen entsprechenden Mietvertrag schließen. Die Mietgebühren hierfür erhält das Museum und sind nicht in den amtlichen Gebühren der Eheschließung, welche im Standesamt zu entrichten sind, enthalten. Parallel oder bereits im Vorfeld empfehlen wir, Ihren "Wunschtermin" für die Eheschließung vor Schließung des Mietvertrages mit dem Museum mit uns abzusprechen, um sicherzustellen, dass wir an diesem Tag freie Termine für Eheschließung anbieten können. Ihre Terminfindung mit dem Museum und ein eventueller Mietvertrag sichert Ihnen nicht den Eheschließungstermin im Standesamt Themar.
Bitte beachten Sie auch, dass wenn Sie Ihre beabsichtigte Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden und die Eheschließung im Standesamt Themar vornehmen lassen wollen, auch hier eine vorherige Absprache bezüglich des Termins der Eheschließung mit uns empfohlen wird. Die Benennung des Wunschtermins bei Anmeldung der Ehe im Wohnsitzstandesamt ohne vorherige Rücksprache mit uns bezüglich freier Termine kann für uns nicht bindend sein und "sichert" Ihnen nicht den Termin.
Das Standesamt Themar ist zu folgenden Bürgersprechzeiten geöffnet:
Dienstag von 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen nach telefonischer Vereinbarung (Termin) zur Verfügung.
Sie möchten heiraten?
Dann empfehlen wir Ihnen für die Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch einen Termin (036873 688 20) zu vereinbaren, damit für dieses Gespräch der entsprechende zeitliche Rahmen zur Verfügung steht.
Gerne können Sie uns auch vertrauliche Daten sicher (über FTAPI) zukommen lassen unter:
Alternativ erreichen Sie uns wie folgt:
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Standesamt
Markt 1
98660 Themar A
Tel: 036873 688 20
E-mail:
Diese E-Mail-Adresse dient nur zum Empfangen einfacher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/ oder Verschlüsselung. Der Zugang zur rechtverbindlichen elektronischen Kommunikation nach § 3a Abs.2 Thür VwVfG in Verbindung mit § 6 ThürEGovG wird daher nicht eröffnet.
Ohne Verschlüssel ist die Kenntnisnahme durch Dritte nicht ausgeschlossen. Sofern Sie eine Antwort wünschen, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung durch eine ebenfalls unverschlüsselte E-mail einverstanden sind, wenn unsere Antwort auch nach ihrem Inhalt keiner Verschlüsselung bedarf.
Informationen zum Archiv des Standesamtes
Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes (01.01.2009) sind die vom Standesamt Themar geführten Personenstandsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, zu Archivgut geworden. Die Fristen betragen
- 30 Jahre für Sterbebücher
- 80 Jahre für Heiratsbücher
- 110 Jahre für Geburtenbücher
Die Benutzung der verwahrten Personenstandsunterlagen richtet sich nach dem Thüringer Archivgesetz bzw. der Satzung über die Benutzung des Archivs Personenstandswesen VG Feldstein. Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt. Die Anfertigung von Kopien bzw. Auszügen oder beglaubigten Kopien nach dem geltenden Archivrecht ist möglich.
Die Gebühren für die Auskunftserteilung werden nach der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Archivs Personenstandswesens der VG Feldstein berechnet.
Benutzungssatzung Archiv Personenstandswesen