Hinweis zur Grundsteuererhebung 2024
Für alle Grundsteuerpflichtigen ergeht der Hinweis, dass die Grundsteuer für das Steuerjahr 2024 auf der Gurndlage der in der Vergangenheit erlassenen Grundsteuerbescheide festgesetzt wird.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 12 vom 22.12.2023.
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