Corona-Regeln 20.03. -02.04.2022
Mit dem 19.03.2022 tritt in Thüringen einen neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den Basisregelungen des neu gefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.
Eine Übersicht der Maßnahmen finden Sie im Downloadbereich.
Die gesamte Verordnung finden Sie auf der Seite des Thüringer Gesundheitsministeriums oder unter diesem Link:
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