Corana-Regelungen 7.2.-2.3.2022
Am 4. Februar 2022 hat die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Mit der Neufassung der Thüringer Infektionsschutzverordnung werden die bestehenden Maßnahmen an den Kabinettsbeschluss vom 1. Februar 2022 angepasst. Somit gilt in bestimmten Bereichen statt einer 2G-Zugangsbeschränkung künftig nur noch eine 3G-Beschränkung. Damit erhalten auch ungeimpfte Negativ-Getestete wieder Zutritt zu den Angeboten der Gastronomie, des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungen.
Die Lesefassung der Verordnung finden Sie hier
Eine Übersicht der Regelungen finden Sie im Downloadbereich
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