Kitas ab 25.11.2020 zu

24.11.202  19:05 Uhr - Update!!!

 

Wie wir nach Kenntnis der Allgemeinverfügung heute gegen 17 Uhr feststellen mussten, sind die vom Gesundheitsministerium und Landratsamtes verlauteten Äußerungen zu den Schnelltest an den Einrichtungen und der Möglichkeit des "Freitestens" nicht in die Allgemeinverfügung eingeflossen. Nach jetziger Kenntnis (24.11.2020) steht dieses Verfahren noch in der Diskussion - mit für uns als Träger der Einrichtungen ungewissen Ausgang. 

Es gilt somit bis zu anderen Festlegungen durch den Landkreis die Allgemeinverfügung. 

Hiernach sind die Kitas bis 13.12.2020 geschlossen und es wird eine Notbetreuung für einen eng eingegrenzten Personenkreis bereitgestellt. Eine Betreuung von Kindern außerhalb dieser vom Landkreis vorgegebenen Regelungen für die Notfallbetreuung wird uns nicht möglich sein. 

Diesbezüglich müssen wir leider unsere Informationen in der Elterninformation zu einer eventuellen Aussicht auf Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes bei negativer Testung und zu den geplanten Testungen zurücknehmen. Die Eltern müssen wir leider bitten, sich darauf einzustellen, dass sollte kein Anspruch auf Notbetreuung bestehen, die Kinder bis 13.12.2020 nicht in der Einrichtung betreut werden (dürfen).  

 

Sehr geehrte Eltern,

in Folge der Entscheidung der Thüringer Landesregierung in Zusammenwirken mit dem Landratsamt Hildburghausen und der sich hieraus ergebenen Allgemeinverfügung müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch die Kindertagesstätten im Bereich der VG Feldstein in Lengfeld, Oberstadt, Reurieth, Themar und St. Bernhard ab

Mittwoch, den 25.11.2020 geschlossen bleiben müssen.

Die Schließung erfolgt bis zu einem, aktuell von der Kreisverwaltung organisierten Angebot der Durchführung eines Schnelltestes für die Kinder in der jeweiligen Einrichtung.

Ab Mittwoch, den 25.11.2020 steht ein Notfallbetreuungsangebot für einen eng begrenzten Personenkreis bereit. Hier werden, wie im Frühjahr auch nur Kinder betreut, bei denen Erziehungsberechtigte in Bereichen tätig sind, der für die Aufrechterhaltung der wichtigsten Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

Nähere Informationen, welcher Personenkreis eine Anspruch auf Notfallbetreuung der Kinder hat, entnehmen Sie den beigefügten Antragsformular. Die hier aufgezählten Berufsgruppen oder Berufsbereiche sind abschließend. Gleiches gilt für die jeweiligen Regelungen zur Elternregelung. Das Antragsformular ist auch auf der Homepage der VG Feldstein unter der Rubrik Corona_Elterinformation verfügbar.

Bitte beachten Sie auch die Elterninformation

 

Danke

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Di, 24. November 2020

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