Corona-Sonderverordnung ab 02.11.2020
Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen
Gültig ab 2. November 2020
Die neue Corona-Sonderverordnung tritt am Montag, den 2. November 2020, in Kraft. Thüringen setzt mit dieser Verordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 um. Die Regelungen gelten voraussichtlich 30. November 2020.
Alle wichtigen Fragen zur neuen Verordnung werden in einen FAQ. beantwortet.
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