Informationen für Eltern (Kita)
Anbei finden Sie die Elterninformation zur Schließung der Kindertagesstätten im Bereich der VG Feldstein im Zeitraum 17.03. - 17.04.2020 sowie eine Information zu den Elternbeiträgen während der Schließzeit
Das Bildungsministerium hat mit Wirkung ab Donnerstag, 26. März 2020, den Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten werden kann, angepasst.
So werden nun auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist, zur Notbetreuung zugelassen. Eltern benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass sie zu diesem Personenkreis gehören. Bisher war für alle Kinder in der Notbetreuung Voraussetzung, dass beide Eltern in der absolut notwendigen Infrastruktur tätig sind. Das ist auch für alle übrigen Berufsgruppen, für deren Kinder Notbetreuung angeboten wird, weiter der Fall.
Ziel des Bildungsministeriums ist es weiter, den Kreis der notbetreuten Kinder so eng begrenzt wie möglich zu halten, um die Ziele der Pandemiebekämpfung zu erreichen.
Das aktuelle Hinweisschreiben finden Sie im Downloadbereich:
Eltern, die unter den Personenkreis fallen und eine Notfallbetreuung für ihr /ihre Kinder benötigen, stellen bitte mit dem Fomular "Anmeldung Berufsgruppe A" (siehe unten) den Antrag. Bitte denken Sie an die Arbeitgeberbescheinigung und geben Sie auch an, wie bisher die Kinderbetreuung sichergestellt wurde und warum dies nunmehr nicht mehr möglich ist. Eine Betreuung der Kinder wird nur zu den notwendigen Zeiten (Arbeitszeiten Eltern) erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Anträge und die von Ihnen getätigten Angaben prüfen, da weiterhin der Grundsatz gilt, das auch hier die Kinder nur betreut werden, wenn die Eltern glaubhaft versichern (darlegen) dass eine andere Betreuung (z.B. durch den anderen Elternteil) nicht möglich ist.
Für Kinder, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, erfolgt zunächst keine Aussetzung des Elternbeitrages.
Weiterhin finden Sie im Downloadbereich die nochmaligen konkretisierenen Weisungen hinsichtlich der Regelungen für die Notfallbetreuung (Berufsgruppen usw.) sowie die notwendigen Antragsformulare
weitere Informationen zum Thema sowie die Verfügungen und Weisungen der Landesregierung finden Sie auch auf der Internetseite des Thüringer Bildungsministeriums
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