neue Allgemeinverfügung des Freistaates zum "Kontaktverbot"
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat heute die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-) erlassen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 27. März 2020 gewährleistet.
Die Verordnung tritt am Freitag den 27.03.2020 in Kraft.
Sie ersetzt die erst am Dienstag, 24.03.2020 veröffentlichte Grundordnung und enthält diesmal auch die Verbote und Schließungen von Geschäften und Läden, die bislang in Erlassen geregelt waren.
Die Verordnung finden Sie im Downloadbereich
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